Hier finden Sie Erklärungen zu Begriffen aus der Finanzwelt. Von A wie ABC-Analyse bis Z wie Zinsen. Besuchen Sie unser Anlageberaterportal unter www.anlageberater.at und erhalten Sie Informationen aus der Finanzwelt. Unser Steuerberaterportal www.steuerberater.at bietet viele Informationen für Steuerberater, Steuerzahler und Steuersparer und Tipps und Tricks zum Steuersparen.

Finanzlexikon: treuhand

treuhand

Der Begriff Treuhand wird in vielerlei Zusammenhängen verwendet, die wohl alle von der juristischen Treuhand abgeleitet sind.

Ein Treuhandverhältnis zwischen zwei Personen liegt dann vor, wenn der eine dem anderen ein Recht "zu treuen Händen" überträgt. Im Verhältnis zu Dritten (Außenverhältnis) findet eine vollständige Übertragung des Rechts, etwa des Eigentums an einer Sache, statt. Der Empfänger der Sache (Treunehmer) muss sie jedoch im Sinne des Veräußerers (Treugebers) verwalten. Im Innenverhältnis ist der Treunehmer somit gebunden. Derartige Konstruktionen werden in Praxis vor allem bei Sicherungsgeschäften, wie etwa der Sicherungsübereignung, relevant.

Die Finanz-Informationen basieren auf der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation.